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Sind Sie bereit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Unsere Expert:innen analysieren Ihre digitalen Angebote auf Barrierefreiheit. Profitieren Sie von regionaler Expertise für klare Antworten zu Ihrem barrierefreien Auftritt.
- Wie zugänglich ist Ihre Website für alle Nutzergruppen?
- Erfüllen Ihre digitalen Produkte die BFSG-Anforderungen?
- Wie sieht es mit der mobilen Barrierefreiheit aus?
- Sind Ihre Inhalte für Screenreader optimiert?
- Erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben?
Was ist Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit, auch Accessibility genannt, bedeutet, dass Medien wie das Internet für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von möglichen Einschränkungen. Ziel ist es, jedem eine optimale Nutzungserfahrung zu bieten.
Wann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird am 28. Juni 2025 wirksam. Es fordert mindestens die Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Die WCAG sind globale Standards für barrierefreies Webdesign, unterteilt in die Prinzipien Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich und Robust, mit 13 Richtlinien und 86 Erfolgskriterien in den Kategorien A, AA und AAA.
Für wen gilt das Gesetz?
Das BFSG betrifft hauptsächlich B2C-Webseiten und Online-Shops. B2B-Websites sind nur betroffen, wenn sie nicht klar als solche erkennbar sind. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen, aber nicht solche, die Produkte vertreiben.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Verstöße können zu Strafen bis zu 100.000 € oder einem Betriebsverbot führen.
Sie wollen mehr über unsere Leistungen erfahren?
– Website, Online-Shop, Content-Erstellung, Suchmaschinen-Marketing und Social Media –
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Das Resultat besprechen wir gerne in einem Termin mit ihnen.